Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Fit & EMS Action Forming – powered by POHL Fitness
Stand: August 2026
1. Begriffsbestimmungen
In diesen AGB bezeichnet:
– Mitglied: Jede natürliche Person, die mit Fit & EMS Action Forming einen Mitgliedsvertrag abschließt.
– Studio: Alle zur Marke gehörenden Einrichtungen, unabhängig vom Standort und Betreibermodell (Hauptniederlassung, Franchise-Studios, Kooperations- und Shop-in-Shop-Modelle).
– Hauptniederlassung: Fit & EMS Action Forming, Standort Maintal.
– Franchise-Studio: Ein unter der Marke Fit & EMS Action Forming betriebenes Studio eines rechtlich selbständigen Franchise-Nehmers.
– Transponder: Die vom Studio bereitgestellte Zugangsberechtigung (Chip, Karte, App o. Ä.).
– Zusatzleistungen: Alle Angebote außerhalb der regulären vertraglichen EMS-Trainingseinheiten.
– Partnerangebote: Leistungen und Services externer Kooperationspartner.
– Online-Angebote: Digitale Leistungen, Trainings, Ernährungspläne, Apps oder Coaching, die online bereitgestellt werden.
– Online-Vertrag: Ein Vertrag, der über die Website, per E-Mail oder auf sonstigem Fernabsatzweg (§ 312c BGB) geschlossen wird.
– EMS-Trainingsbekleidung / Anzugsoption: Die für das EMS-Training erforderliche spezielle Funktionsbekleidung gemäß Ziffer 6.7.
2. Vertragsabschluss
2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Fit & EMS Action Forming und ihren Mitgliedern – unabhängig davon, ob der Vertrag im Studio oder als Online-Vertrag geschlossen wird.
2.2 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch das Mitglied und Annahme durch Fit & EMS Action Forming zustande, bestätigt durch Übermittlung der Mitgliedschaftsunterlagen oder Aktivierung des Zugangs. Bei Online-Verträgen kommt der Vertrag mit Zugang der Vertragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
2.3 Für Minderjährige ist die Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Unter 14 Jahren ist eine Mitgliedschaft ausgeschlossen; von 14 bis 17 Jahren ist EMS-Training nur nach gesonderter Absprache und schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
2.4 Shop-in-Shop, Kooperationen und Partnerstudios: Für die Nutzung gelten gesonderte Bedingungen, sofern ausdrücklich vereinbart. Die Nutzung von Einrichtungen von Kooperationspartnern ist nicht Bestandteil der Mitgliedschaft, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
2.5 Für Online-Verträge gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 7 (Widerrufsrecht, Kündigungsbutton, verpflichtende Anzugsoption).
2.6 Franchise-Studios: Studios der Marke Fit & EMS Action Forming können von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Franchise-Nehmern betrieben werden. Vertragspartner des Mitglieds ist ausschließlich der im Mitgliedsvertrag genannte Betreiber des jeweiligen Studios. Jeder Franchise-Nehmer ist eigenverantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Rechte und Pflichten (insbesondere Vertragsdurchführung, Beitragseinzug, Datenschutz, Arbeitsschutz und behördliche Anforderungen). Eine Haftung der Hauptniederlassung oder anderer Studios der Marke für Verbindlichkeiten einzelner Franchise-Nehmer besteht nicht. Von Studio zu Studio kann es zu kleineren Abweichungen kommen, insbesondere bei Ausstattung, Leistungsangebot, Zusatzleistungen, Öffnungszeiten und Preisen; maßgeblich sind stets die Angaben im jeweiligen Mitgliedsvertrag. Beschwerden sowie Lob und Anregungen können – unbeschadet der Verantwortlichkeit des jeweiligen Betreibers – zusätzlich zentral an die Hauptniederlassung Fit & EMS Action Forming in Maintal gerichtet werden; diese wirkt im Rahmen des Franchise-Systems auf eine einheitliche Qualität hin.
3. Nutzung des Studios & Terminregelungen
3.1 Zutritt nur mit gültigem Transponder während der Öffnungszeiten. Verlust ist unverzüglich zu melden.
3.2 Hausordnung und Weisungen: Mitglieder sind verpflichtet, die Hausordnung von Fit & EMS Action Forming, die Hygienebestimmungen sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen. Befindet sich das Studio in den Räumlichkeiten eines Kooperationspartners (Shop-in-Shop) oder wird in Einrichtungen eines Partners trainiert, gelten zusätzlich dessen Hausordnung und Nutzungsregeln. Wiederholte oder grobe Verstöße gegen eine dieser Ordnungen berechtigen Fit & EMS Action Forming zur außerordentlichen Kündigung.
3.3 Terminabsagen: Vereinbarte Trainings-, VIP- oder Online-Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bei späterer oder ausbleibender Absage gilt der Termin als verfallen und wird berechnet oder vom Kontingent abgezogen. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied die verspätete Absage nicht zu vertreten hat und dies nachweist.
3.4 Besondere Auflagen: Mitglieder verpflichten sich, behördliche Sonderregelungen einzuhalten (z. B. Hygieneauflagen, Zugangsbeschränkungen, kurzfristige Schließungen).
3.5 Technische Ausfälle / Höhere Gewalt: Fällt ein Training oder der Studiobetrieb aus Gründen aus, die außerhalb der Kontrolle des Studios liegen (z. B. technische Defekte, Wasser- oder Gebäudeschäden, behördliche Anordnungen, sonstige Fälle höherer Gewalt), berechtigt dies nicht zur Minderung der Beiträge. Das Mitglied erhält stattdessen Ersatztermine bzw. eine Zeitgutschrift; bereits gebuchtes Terminguthaben bleibt erhalten und die Vertragslaufzeit verlängert sich auf Wunsch um den Ausfallzeitraum. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesen Fällen nicht. Bei längerfristigen, vom Studio zu vertretenden Schließungen werden bereits gezahlte Beiträge anteilig gutgeschrieben.
3.6 Bargeldloses Zahlen: Zusatzleistungen sind bargeldlos bzw. als Guthaben zu begleichen. Überzahlungen gelten als Verzehrguthaben.
3.7 Videoüberwachung: Trainingsbereiche (ausgenommen Umkleiden/Sanitärzonen) können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Auf die Überwachung wird durch Beschilderung hingewiesen. Aufzeichnungen dürfen bei Vertragsverstößen oder Straftaten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen verwendet werden.
3.8 Spinde, Duschen, Parkplätze: Nutzung nur während des Trainings. Fundsachen werden sechs Wochen aufbewahrt; danach werden sie entsorgt oder gespendet.
3.9 Betriebsschließungen: Betriebsbedingte Schließungen von insgesamt bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr (insbesondere Betriebsferien, Fortbildungen, Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten sowie krankheitsbedingte Ausfälle) berechtigen nicht zur Minderung der Beiträge. Bestehendes Terminguthaben bleibt in vollem Umfang erhalten und kann nach Wiedereröffnung nachgeholt werden. Geplante Schließungen werden rechtzeitig, mindestens jedoch eine Woche im Voraus, angekündigt; kurzfristige krankheitsbedingte Schließungen werden unverzüglich mitgeteilt.
3.10 Leistungsänderungen: Fit & EMS Action Forming ist berechtigt, Öffnungszeiten, Trainingszeiten, das Kurs- und Leistungsangebot sowie die Geräteausstattung in einem für das Mitglied zumutbaren Umfang anzupassen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, bestimmte Geräte oder bestimmte Trainingszeiten besteht nicht.
4. Pflichten des Mitglieds
4.1 Transponder und Zugangsberechtigung sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Ersatzgebühr von bis zu 20,00 € erhoben.
4.2 Verbot der Weitergabe: Bei unberechtigter Weitergabe der Zugangsberechtigung an Dritte wird ein pauschaler Schadenersatz in Höhe des dreifachen monatlichen Mitgliedsbeitrags des jeweils vereinbarten Tarifs fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.3 Datenaktualisierung: Änderungen von Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Bankdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Gesundheitsangaben: Das Mitglied versichert, die Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu beantworten und gesundheitliche Veränderungen, die für das EMS-Training relevant sein können, unverzüglich mitzuteilen. Bei bestimmten Erkrankungen kann eine ärztliche Freigabe verlangt werden.
4.5 Flüssigkeitszufuhr: Das Mitglied verpflichtet sich, zu jedem Training ausreichend Flüssigkeit (z. B. eine gefüllte Trinkflasche) mitzubringen und vor Trainingsbeginn – insbesondere vor jeder EMS-Trainingseinheit – mindestens einen halben Liter Wasser zu trinken. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist Voraussetzung für ein sicheres und effektives Training, da insbesondere das EMS-Training den Stoffwechsel stark beansprucht. Das Trainingspersonal ist berechtigt, Mitglieder bei erkennbar unzureichender Flüssigkeitszufuhr im Interesse ihrer Gesundheit vom Training auszuschließen oder das Training zu unterbrechen; Ziffer 3.3 gilt in diesem Fall entsprechend. Missachtet das Mitglied diese Verpflichtung, gilt Ziffer 9.3 (Eigenverantwortung).
4.6 Nutzung von Zusatzleistungen und Partnerangeboten erfolgt nach gesonderter Vereinbarung und zu den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
4.7 Vertragsstrafe: Für die folgenden Vertragsverletzungen kann Fit & EMS Action Forming eine Vertragsstrafe von bis zu 180,00 € je Einzelfall verlangen, deren Höhe unter Berücksichtigung von Schwere und Folgen des Verstoßes nach billigem Ermessen festgesetzt wird und gerichtlich überprüfbar ist (§ 315 BGB):
a) Ermöglichung des Zutritts oder der Leistungsnutzung für nicht berechtigte Dritte auf andere Weise als durch Weitergabe der Zugangsberechtigung (für die Weitergabe der Zugangsberechtigung gilt Ziffer 4.2),
b) Missachtung eines ausgesprochenen Hausverbots,
c) unbefugte Foto- oder Videoaufnahmen anderer Mitglieder oder des Personals trotz vorheriger Abmahnung,
d) Ausübung gewerblicher Tätigkeiten im Studio ohne Zustimmung (insbesondere das Anbieten eigener Trainings- oder Beratungsleistungen),
e) vorsätzliche Beschädigung oder grob unsachgemäße Nutzung von Trainingsgeräten, EMS-Ausrüstung oder Einrichtung trotz vorheriger Abmahnung.
Eine Vertragsstrafe wegen Zahlungsverzugs, Nichtinanspruchnahme von Leistungen oder der Lösung vom Vertrag wird nicht erhoben. Die Vertragsstrafe wird auf einen aus demselben Verstoß geltend gemachten Schadensersatz angerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 8.6 bleibt unberührt.
5. Stilllegung / Vertragsunterbrechung
5.1 Eine Stilllegung (Ruhen) der Mitgliedschaft ist bei Schwangerschaft oder bei Krankheit ab einer Dauer von 4 Wochen möglich. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
5.2 Anträge auf Stilllegung sind in Textform (z. B. per E-Mail) unter Beifügung geeigneter Nachweise (z. B. ärztliche Bescheinigung) zu stellen. Während der Stilllegung ruhen die beiderseitigen Hauptleistungspflichten; ein Zugang zum Studio besteht in dieser Zeit nicht.
6. Zahlungen, Beiträge & Preise
6.1 Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind gemäß Vertrag im Voraus fällig; die Anmeldegebühr bzw. das Startpaket ist mit Vertragsabschluss fällig.
6.2 Leistungsumfang: Der Mitgliedsbeitrag umfasst die gebuchten Trainingsleistungen (Personal Training, je nach Tarif mit oder ohne EMS-Technologie). Zusatzoptionen sind gesondert zu vergüten.
6.3 Laufzeit & Verlängerung: Die Erstlaufzeit beträgt je nach Tarif 1 bis maximal 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (siehe Ziffer 8).
6.4 Beitragsgarantie & Inflationsanpassung: Der vereinbarte Beitrag ist für die ersten 24 Monate der Mitgliedschaft garantiert (Beitragsgarantie). Danach ist Fit & EMS Action Forming berechtigt, den jeweils geltenden monatlichen Beitrag einmal jährlich im Rahmen einer Inflationsanpassung um 2–3 % zu erhöhen. Grundlage hierfür ist die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Inflationsrate. Die Erhöhung tritt automatisch zum jeweils festgelegten Anpassungstermin in Kraft und wird mit der darauffolgenden Beitragsabbuchung wirksam. Eine gesonderte Benachrichtigung oder Zustimmung des Mitglieds ist hierfür nicht erforderlich.
6.5 Zahlungsverzug, Gesamtfälligkeit & Inkasso: Bei Zahlungsverzug kann das Studio nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung außerordentlich kündigen; in diesem Fall gilt Ziffer 8.6. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug und bleiben mindestens zwei Mahnungen erfolglos, werden sämtliche Beiträge, die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende noch anfallen würden, sofort zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit); das Recht des Mitglieds zur Nutzung der vertraglichen Leistungen bleibt hiervon unberührt. Fit & EMS Action Forming ist ab diesem Zeitpunkt zudem berechtigt, die offene Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben oder abzutreten. Die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung (Mahnkosten, Rücklastschriftkosten sowie Inkassokosten in gesetzlicher Höhe) trägt das Mitglied, soweit es den Verzug zu vertreten hat.
6.6 Guthaben aus Produktkäufen: Das Guthaben ist an die aktive Mitgliedschaft gebunden und muss vor Vertragsende aufgebraucht werden. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Eine Verrechnung mit den monatlichen Mitgliedsbeiträgen ist ebenfalls ausgeschlossen. Optional kann ein Gutschein ausgestellt werden.
6.7 Verpflichtende Anzugsoption (EMS-Trainingsbekleidung): Für das EMS-Training ist eine geeignete EMS-Trainingsbekleidung erforderlich. Zusätzlich zur Mitgliedschaft – dies gilt insbesondere auch für Online-Verträge – muss daher eine der folgenden Optionen gewählt werden:
a) Studioanzug inkl. Waschservice: zzgl. 8,99 € pro Monat
b) Mietanzug: zzgl. 19,00 € pro Monat zuzüglich einmalig 100,00 € Aufpreis auf das Startpaket
c) Kauf eines eigenen EMS-Anzugs (VisionBody Ultimate): Preis und Konditionen auf Anfrage
Die gewünschte Anzugsoption wird vor Beginn des Trainings vor Ort ausgewählt und in einer separaten Zusatzvereinbarung festgehalten. Die Kosten der gewählten Anzugsoption sind nicht im angegebenen Mitgliedsbeitrag enthalten und fallen zusätzlich an. Ohne geeignete EMS-Trainingsbekleidung ist eine Teilnahme am EMS-Training aus hygienischen und technischen Gründen nicht möglich.
6.8 Aktionspreise: Zeitlich befristete Aktions-, Rabatt- und Neukundenangebote gelten ausschließlich für den jeweils benannten Personenkreis und Aktionszeitraum. Bestehende Mitglieder haben keinen Anspruch auf nachträgliche Anwendung solcher Konditionen auf ihren laufenden Vertrag oder auf künftige Aktionen.
7. Online-Vertragsabschluss, Widerrufsrecht & Kündigungsbutton
7.1 Widerrufsrecht (14-tägige Testphase): Schließt ein Verbraucher den Vertrag als Online-Vertrag bzw. außerhalb der Geschäftsräume ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Das Mitglied kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen – der Einstieg ist damit faktisch eine risikofreie Testphase. Die Einzelheiten (Fristbeginn, Form, Folgen) ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Mitglied bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
7.2 Trainingsbeginn während der Widerrufsfrist: Wünscht das Mitglied ausdrücklich, bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dem Training zu beginnen, und widerruft es den Vertrag anschließend, hat es für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen anteiligen Wertersatz zu zahlen (§ 357 BGB). Das Widerrufsrecht selbst bleibt hiervon unberührt.
7.3 Anzugsoption bei Online-Verträgen: Auch bei Online-Verträgen ist die Wahl einer Anzugsoption gemäß Ziffer 6.7 verpflichtend. Die Auswahl erfolgt vor dem ersten Training vor Ort und wird in einer separaten Zusatzvereinbarung festgehalten. Die Kosten fallen zusätzlich zum online angegebenen Mitgliedsbeitrag an; hierauf wird beim Online-Abschluss ausdrücklich hingewiesen.
7.4 Kündigungsbutton & Kündigung per App: Online geschlossene Verträge können auch digital gekündigt werden – primär über die Mitglieder-App von Fit & EMS Action Forming (Virtuagym) sowie über die entsprechende Schaltfläche („Verträge hier kündigen“) auf der Website von Fit & EMS Action Forming (§ 312k BGB). Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils der Zugang der Kündigungserklärung.
8. Vertragsdauer, Kündigung & Standortverlagerung
8.1 Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
8.2 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Es gelten folgende Maßgaben:
a) Wirksamkeit: Eine außerordentliche Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem sie Fit & EMS Action Forming zugeht. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
b) Gesundheitliche Gründe: Ein wichtiger gesundheitlicher Grund liegt ausschließlich bei einer dauerhaften Beeinträchtigung vor, die jede – auch präventive – sportliche Betätigung im Rahmen des vertraglichen Leistungsangebots vollständig und auf Dauer ausschließt. Vorübergehende Erkrankungen, Verletzungen oder Einschränkungen, die lediglich einzelne Trainingsformen betreffen, berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung; in diesen Fällen gilt Ziffer 5 (Stilllegung).
c) Nachweis: Der Kündigungsgrund ist durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest zu belegen, aus dem sich die Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung und der vollständige Ausschluss sportlicher Betätigung ergeben (die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich).
d) Prüfungsrecht: Fit & EMS Action Forming behält sich vor, den geltend gemachten Kündigungsgrund nach allen rechtlich zulässigen Maßstäben und Möglichkeiten zu prüfen – insbesondere durch Einholung eines ärztlichen Zweitgutachtens auf eigene Kosten durch einen unabhängigen Arzt, der ggf. über die zuständige Ärztekammer benannt wird. Das Mitglied verpflichtet sich, an einer solchen Prüfung in zumutbarem Umfang mitzuwirken und den begutachtenden Arzt insoweit von der Schweigepflicht zu entbinden. Sämtliche Prüfungen erfolgen unter strikter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechts (DSGVO) und der ärztlichen Schweigepflicht.
8.3 Umzug des Mitglieds: Ein Wohnortwechsel des Mitglieds berechtigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 04.05.2016, XII ZR 62/15) grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung. Kulanzlösungen (z. B. Stilllegung oder Vertragsübertragung auf eine dritte Person) können im Einzelfall vereinbart werden.
8.4 Umzug / Standortverlagerung des Studios: Bei einem Umzug bzw. einer Standortverlagerung des Studios gilt eine Entfernung von bis zu 7 km Luftlinie vom bisherigen Standort als zumutbar und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Dies wird hiermit ausdrücklich als Vertragsvereinbarung festgehalten.
8.5 Tarifumstellung nach Mindestlaufzeit: Fit & EMS Action Forming behält sich vor, den bisherigen Tarif nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit auf eine monatliche Gebührenstruktur umzustellen. Eine gesonderte Zustimmung des Mitglieds ist hierfür nicht erforderlich.
8.6 Außerordentliche Kündigung durch das Studio & Kündigungsfolgeschaden: Verstößt das Mitglied schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen diese AGB, die Hausordnung (Ziffer 3.2), die Studioregeln oder sonstige vertragliche Pflichten, ist Fit & EMS Action Forming berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist (insbesondere bei Gewalt, Bedrohung, Diebstahl, sexueller Belästigung, Drogenbesitz oder Straftaten im Studio). Kündigt Fit & EMS Action Forming aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund außerordentlich, ist das Mitglied zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dieser wird pauschal mit den bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende noch fällig werdenden Mitgliedsbeiträgen abzüglich 10 % ersparter Aufwendungen angesetzt und ist mit Zugang der Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Fit & EMS Action Forming bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8.7 Vertragsübernahme: Das Mitglied kann seinen Vertrag mit Zustimmung von Fit & EMS Action Forming auf eine dritte Person übertragen, welche die Mitgliedschaft zu den bestehenden Konditionen für die Restlaufzeit fortführt. Voraussetzungen sind die Bonität der übernehmenden Person, deren Eignung für das gebuchte Training (Gesundheitscheck gemäß Ziffer 4.4) sowie der Ausgleich aller offenen Forderungen. Für die Vertragsübernahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben.
9. Haftung
9.1 Fit & EMS Action Forming haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Anweisungen, der Hausordnung oder von Sicherheitshinweisen entstehen, ist das Mitglied selbst verantwortlich.
9.4 Für mitgebrachte Wertgegenstände wird nicht gehaftet, soweit der Verlust nicht auf einem Verschulden des Studios beruht.
10. Datenschutz, Kommunikation, Bonitätsprüfung
10.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen (DSGVO, BDSG) verarbeitet und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
10.2 Werbliche Kontaktaufnahme erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung; die Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
10.3 Bonitätsprüfung: Bei berechtigtem Interesse (z. B. Zahlungsverzug) können Abfragen bei Auskunfteien erfolgen.
10.4 Die Kommunikation erfolgt vorrangig digital (E-Mail, Mitglieder-Plattform). Das Mitglied erklärt sich mit digitaler Kommunikation einverstanden; gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
11. Verhalten im Studio
11.1 Es gilt ein respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander. Im gesamten Studio besteht striktes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot (einschließlich E-Zigaretten). Besitz und Handel illegaler Substanzen sind verboten und führen zur außerordentlichen Kündigung.
11.2 Behördliche Hygiene- und Sicherheitsauflagen sowie hierauf beruhende Sonderregelungen des Studios sind einzuhalten.
12. Fotografie, Marketing & Videoaufnahmen
12.1 Ein ggf. hinterlegtes Portraitfoto dient ausschließlich internen Zwecken (Mitgliederverwaltung) und wird nicht veröffentlicht.
12.2 Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken erfolgen nur mit ausdrücklicher, gesonderter und jederzeit widerruflicher Einwilligung des Mitglieds.
13. VIP Personal Training (im Studio oder beim Kunden vor Ort)
13.1 Individuelle Betreuung durch qualifizierte Trainer, wahlweise im Studio oder beim Kunden vor Ort.
13.2 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin möglich; bei späterer Absage gilt Ziffer 3.3.
13.3 Anfahrtskosten bei Vor-Ort-Terminen werden vorab transparent kommuniziert.
13.4 Der Kunde stellt bei Vor-Ort-Terminen eine geeignete und sichere Trainingsumgebung bereit. Für Schäden, die auf Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen, haftet das Studio nicht; im Übrigen gilt Ziffer 9.
14. Online-Betreuung & digitale Produkte
14.1 Leistungsumfang: Online-Betreuung (Live-Coaching, Trainings- und Ernährungspläne, Apps, digitale Produkte) je nach gebuchtem Paket oder Zusatzleistung.
14.2 Zugangsrechte sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Verstößen bleiben Sperrung und Schadenersatz vorbehalten.
14.3 Live-Online-Termine: Absage spätestens 24 Stunden vorher, sonst gilt Ziffer 3.3.
14.4 Datenschutz: Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eingesetzte Drittanbieter (z. B. Videokonferenz-Tools, Apps, Zahlungsdienstleister) werden DSGVO-konform eingebunden.
14.5 Haftung: Das Mitglied führt Übungen eigenverantwortlich durch. Für Schäden durch unsachgemäße Ausführung oder eine ungeeignete Trainingsumgebung haftet das Studio nicht; im Übrigen gilt Ziffer 9.
14.6 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten: Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der 14-tägigen Frist nur, wenn das Mitglied ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, es seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat und ihm eine entsprechende Bestätigung zur Verfügung gestellt wurde (§ 356 Abs. 5 BGB).
14.7 Zahlung & Vertragsdauer: Vorauszahlung je nach Paket; Laufzeit, Kündigung und Verlängerung gelten analog zu den Studiotarifen (Ziffern 6 und 8).
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich verändern (insbesondere Leistung und Preis), bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds.
15.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
15.3 Das Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
15.4 Gerichtsstand: Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat es keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand der Sitz des Studios. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.5 Verbraucherstreitbeilegung: Fit & EMS Action Forming ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.